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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200;Beachte
y14866;Rechtssatz
Bestätigt die Berufungskommission einen vorläufigen Steuerbescheid des Finanzamtes und erklärt nachher das Finanzamt den vorläufigen Steuerbescheid für endgültig, dann ist eine gegen die Berufungsentscheidung beim VwGH erhobene Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen.
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B 8.3.1957, 1508/55 #1 VwSlg 1605 F/1957
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001508.X01Im RIS seit
08.03.1957