RS Vwgh 1957/3/12 2653/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1957
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §18;
GelVerkG §3 litc;

Rechtssatz

Eine Gewerbekonzession, die vor der Einführung des reichsdeutschen Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande zur Ausübung des "Fiakergewerbes mit Autos" nach § 15 Abs 1 Z 4 GewO erteilt wurde, ist heute als Berechtigung zur Ausübung des Platzfuhrwerksgewerbes aufzufassen.Eine Gewerbekonzession, die vor der Einführung des reichsdeutschen Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande zur Ausübung des "Fiakergewerbes mit Autos" nach Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 4, GewO erteilt wurde, ist heute als Berechtigung zur Ausübung des Platzfuhrwerksgewerbes aufzufassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1954002653.X03

Im RIS seit

14.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten