RS Vwgh 1957/3/13 0267/55

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Veröffentlicht am 13.03.1957
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Index

L37013 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1 impl;
BAO §184 impl;
BAO §279 Abs1 impl;
Getränke- und SpeiseeissteuerG NÖ 1955 §10;

Rechtssatz

Eine Schätzung der Getränkesteuer ohne vorhergehende Kontrolle kann nicht darauf gestützt werden, daß das Finanzamt in einem Zeitpunkt, der VOR dem Beginn des der Schätzung zugrunde gelegten Zeitraums liegt, Umsatzverkürzungen bestimmten Umfangs festgestellt hat. Noch weniger geht es an, den vom Finanzamt angeblich festgestellten Hundertsatz der Verkürzung schlechthin der Schätzung der SPÄTEREN Getränkeumsätze zugrunde zu legen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955000267.X02

Im RIS seit

13.03.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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