RS Vwgh 1957/3/15 2079/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1957
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15271;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde im Beschwerdefall den Gewinn zu Recht durch Schätzung ermittelt hat (unaufgeklärter Vermögenszuwachs).

*

E 15.3.1957, 2079/54 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1954002079.X01

Im RIS seit

15.03.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten