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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §24;Rechtssatz
Die Verpflichtung des Pächters, am Schluß des Pachtverhältnisses alles Inventar in gleicher Menge und Güte zurückzugeben, kann wohl zur Minderung des Gewinnes führen, eine Absetzung für Abnutzung für die gepachteten Wirtschaftsgüter ist jedoch nicht zulässig, weil er nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1954000717.X01Im RIS seit
15.03.1957Zuletzt aktualisiert am
26.06.2015