RS Vwgh 1957/4/26 1602/54

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Veröffentlicht am 26.04.1957
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13247;

Rechtssatz

Behauptet der Steuerpflichtige bei einem unbestittenen Warenverkauf nur die Selbstkosten erzielt zu haben, und erklärt er, er habe die Einkaufsrechnungen für die verkauften Waren seinerzeit dem Käufer übergeben und sie seien bei diesem von der Finanzbehörde beschlagnahmt worden, dann darf die Finanzbehörde die Schätzung nicht darauf stützen, daß der Steuerpflichtige nicht in der Lage sei, seine Behauptung nachzuweisen.

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E 26.4.1957, 1602/54 #1 VwSlg 1638 F/1957

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1954001602.X01

Im RIS seit

26.04.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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