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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Bei Prüfung der Hilflosigkeit einer im hohen Alter stehenden Person ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Benützung technischer Behelfe bei Bedachtnahme auf die besonderen Verhältnisse des Falles zumutbar sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1956001025.X02Im RIS seit
09.07.2001