RS Vwgh 1957/6/21 0976/54

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Veröffentlicht am 21.06.1957
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15277;

Rechtssatz

Weist der Steuerpflichtige darauf hin, daß die Kalkulation des Betriebsprüfers Denkfehler und Unstimmigkeiten enthalten, dann darf sich die Behörde über diesen Einwand nicht mit dem Hinweis darauf hinwegsetzen, daß die von ihr abgewendeten Rohaufschläge den branchenüblichen Aufschlägen entsprechen. Sie muß sich vielmehr in diesem Falle mit den Einwänden des Steuerpflichtigen auseinandersetzen.

*

E 21.6.1957, 976/54 #1 VwSlg 1666 F/1957

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1954000976.X01

Im RIS seit

21.06.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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