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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15277;Rechtssatz
Weist der Steuerpflichtige darauf hin, daß die Kalkulation des Betriebsprüfers Denkfehler und Unstimmigkeiten enthalten, dann darf sich die Behörde über diesen Einwand nicht mit dem Hinweis darauf hinwegsetzen, daß die von ihr abgewendeten Rohaufschläge den branchenüblichen Aufschlägen entsprechen. Sie muß sich vielmehr in diesem Falle mit den Einwänden des Steuerpflichtigen auseinandersetzen.
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E 21.6.1957, 976/54 #1 VwSlg 1666 F/1957
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1954000976.X01Im RIS seit
21.06.1957