RS Vwgh 1957/7/3 3352/54

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Veröffentlicht am 03.07.1957
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §206;
BAO §236 Abs1;
  1. BAO § 206 heute
  2. BAO § 206 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 206 gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003
  4. BAO § 206 gültig von 05.10.2002 bis 19.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/2002
  5. BAO § 206 gültig von 30.12.1989 bis 04.10.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989
  6. BAO § 206 gültig von 30.07.1988 bis 29.12.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1988
  7. BAO § 206 gültig von 19.04.1980 bis 29.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y14447; y14932

Rechtssatz

Die Tatsache allein, daß die Vollzahlungsbegünstigung oder Überzahlungsbegünstigung nach § 8 des Vermögensabgabegesetzes deshalb nicht ausgenützt werden konnte, weil zur Zeit der Erlassung des ersten Vermögensabgabebescheides ein später zurückgestelltes Vermögen noch nicht von der Besteuerung erfaßt worden war, rechtfertigt eine teilweise Nachsicht der später - nach Einbeziehung des rückgestellten Vermögens - vorzuschreibenden Vermögensabgabe nicht.Die Tatsache allein, daß die Vollzahlungsbegünstigung oder Überzahlungsbegünstigung nach Paragraph 8, des Vermögensabgabegesetzes deshalb nicht ausgenützt werden konnte, weil zur Zeit der Erlassung des ersten Vermögensabgabebescheides ein später zurückgestelltes Vermögen noch nicht von der Besteuerung erfaßt worden war, rechtfertigt eine teilweise Nachsicht der später - nach Einbeziehung des rückgestellten Vermögens - vorzuschreibenden Vermögensabgabe nicht.

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E 3.7.1957, 3352/54 #1 VwSlg 1676 F/1957

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1954003352.X01

Im RIS seit

03.07.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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