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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §206;Beachte
y14447; y14932Rechtssatz
Die Tatsache allein, daß die Vollzahlungsbegünstigung oder Überzahlungsbegünstigung nach § 8 des Vermögensabgabegesetzes deshalb nicht ausgenützt werden konnte, weil zur Zeit der Erlassung des ersten Vermögensabgabebescheides ein später zurückgestelltes Vermögen noch nicht von der Besteuerung erfaßt worden war, rechtfertigt eine teilweise Nachsicht der später - nach Einbeziehung des rückgestellten Vermögens - vorzuschreibenden Vermögensabgabe nicht.Die Tatsache allein, daß die Vollzahlungsbegünstigung oder Überzahlungsbegünstigung nach Paragraph 8, des Vermögensabgabegesetzes deshalb nicht ausgenützt werden konnte, weil zur Zeit der Erlassung des ersten Vermögensabgabebescheides ein später zurückgestelltes Vermögen noch nicht von der Besteuerung erfaßt worden war, rechtfertigt eine teilweise Nachsicht der später - nach Einbeziehung des rückgestellten Vermögens - vorzuschreibenden Vermögensabgabe nicht.
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E 3.7.1957, 3352/54 #1 VwSlg 1676 F/1957
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1954003352.X01Im RIS seit
03.07.1957