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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, obwohl ihm hiezu ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, so ist die Behörde zu der Annahme berechtigt, daß der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus bisher nicht einbekannten Einkünften herrührt, die der Einkommensteuer unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1952000988.X01Im RIS seit
03.07.1957