RS Vwgh 1957/7/3 0988/52

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Veröffentlicht am 03.07.1957
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, obwohl ihm hiezu ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, so ist die Behörde zu der Annahme berechtigt, daß der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus bisher nicht einbekannten Einkünften herrührt, die der Einkommensteuer unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1952000988.X01

Im RIS seit

03.07.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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