RS Vwgh 1957/7/4 2704/55

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Veröffentlicht am 04.07.1957
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67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §62;
OFG §11 Abs2;
  1. KOVG 1957 § 62 heute
  2. KOVG 1957 § 62 gültig ab 01.07.1967 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1967

Rechtssatz

Der in einer Angelegenheit der Rentenfürsorge nach dem OFG unter Hinweis auf § 63 (nunmehr 62) KOVG getroffenen Entscheidung der Berufungsbehörde kommt der Charakter einer bloßen Zwischenerledigung zu, durch die die meritorische Entscheidung über die Berufung vorläufig abgelehnt wird, wobei die Rechtskraft des erstinstanzlichen Bescheides weiterhin aufgeschoben bleibt.Der in einer Angelegenheit der Rentenfürsorge nach dem OFG unter Hinweis auf Paragraph 63, (nunmehr 62) KOVG getroffenen Entscheidung der Berufungsbehörde kommt der Charakter einer bloßen Zwischenerledigung zu, durch die die meritorische Entscheidung über die Berufung vorläufig abgelehnt wird, wobei die Rechtskraft des erstinstanzlichen Bescheides weiterhin aufgeschoben bleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955002704.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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