RS Vwgh 2006/6/27 2005/06/0345

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Veröffentlicht am 27.06.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §24 Abs3 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine DVD für sich allein ist nach allgemeinem Verständnis kein "technisches Gerät", wohl aber das natürliche Zubehör zum entsprechenden (technischen) Abspielgerät (wie etwa eine Schallplatte zu einem Plattenspieler), sodass § 24 Abs. 3 Z 3 StVG anwendbar ist.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060345.X01

Im RIS seit

28.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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