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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §7 Abs1;Beachte
y10666;Rechtssatz
Unter der Anerkennung der Vaterschaft durch den außerehelichen Vater, die die Einstufung des Kindes in die Steuerklasse 1 des ErbStG bei Erwerbung vom Vater her zur Folge hat, ist auch eine formlose Anerkennung oder eine solche durch schlüssige Handlungen zu verstehen, also etwa die Zahlung des Unterhaltes oder unter Umständen die Bedenkung in einer letztwilligen Anordnung.
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E 15.7.1957, 2255/55 #1 VwSlg 1691 F/1957;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955002255.X01Im RIS seit
15.07.1957