RS Vwgh 1957/7/15 2255/55

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Veröffentlicht am 15.07.1957
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §7 Abs1;

Beachte

y10666;

Rechtssatz

Unter der Anerkennung der Vaterschaft durch den außerehelichen Vater, die die Einstufung des Kindes in die Steuerklasse 1 des ErbStG bei Erwerbung vom Vater her zur Folge hat, ist auch eine formlose Anerkennung oder eine solche durch schlüssige Handlungen zu verstehen, also etwa die Zahlung des Unterhaltes oder unter Umständen die Bedenkung in einer letztwilligen Anordnung.

*

E 15.7.1957, 2255/55 #1 VwSlg 1691 F/1957;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955002255.X01

Im RIS seit

15.07.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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