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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §135 Abs1 impl;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß im Beschwerdefall nur eine geringfügige Überschreitung der Erklärungsfrist (zur bilanztechnischen Anpassung an die Ziffern der Betriebsprüferbilanz) die Verspätung hätte entschuldbar erscheinen lassen; keinesfalls durfte mit der Aufstellung des Jahresabschlusses bis zur Schlußbesprechung der Betriebsprüfung zugewartet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1956002283.X01Im RIS seit
20.09.1957Zuletzt aktualisiert am
19.12.2018