RS Vwgh 1957/9/20 2283/56

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Veröffentlicht am 20.09.1957
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §135 Abs1 impl;
  1. BAO § 135 heute
  2. BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003
  3. BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989
  4. BAO § 135 gültig von 19.04.1980 bis 29.12.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß im Beschwerdefall nur eine geringfügige Überschreitung der Erklärungsfrist (zur bilanztechnischen Anpassung an die Ziffern der Betriebsprüferbilanz) die Verspätung hätte entschuldbar erscheinen lassen; keinesfalls durfte mit der Aufstellung des Jahresabschlusses bis zur Schlußbesprechung der Betriebsprüfung zugewartet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1956002283.X01

Im RIS seit

20.09.1957

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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