RS Vwgh 1957/9/25 1982/55

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Veröffentlicht am 25.09.1957
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13250;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach es unbedenklich war, wenn im Beschwerdefall das Zollmat die ERGEBNISSE DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS, die in einem im gleichen Gegenstand ergangenen (jedoch vom VfGH behobenen) STRAFBESCHEID des Finanzamtes für Strafsachen verwertet worden waren, AUCH DEM ABGABENBESCHEID zugrundegelegt.

*

E 25.9.1957, 1982/55 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955001982.X01

Im RIS seit

25.09.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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