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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y13250;Rechtssatz
Ausführungen, wonach es unbedenklich war, wenn im Beschwerdefall das Zollmat die ERGEBNISSE DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS, die in einem im gleichen Gegenstand ergangenen (jedoch vom VfGH behobenen) STRAFBESCHEID des Finanzamtes für Strafsachen verwertet worden waren, AUCH DEM ABGABENBESCHEID zugrundegelegt.
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E 25.9.1957, 1982/55 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001982.X01Im RIS seit
25.09.1957