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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12260;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 24 Abs 5 AbgRG ist es gleichgültig, aus welchen Quellen sich die Erkenntnis der Aufsichtsbehörde, daß der frühere Bescheid fehlerhaft war, herleitet.Für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 24, Absatz 5, AbgRG ist es gleichgültig, aus welchen Quellen sich die Erkenntnis der Aufsichtsbehörde, daß der frühere Bescheid fehlerhaft war, herleitet.
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E 27.9.1957, 1702/55 #1 VwSlg 1702 F/1957;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001702.X01Im RIS seit
27.09.1957