RS Vwgh 1957/9/27 1702/55

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Veröffentlicht am 27.09.1957
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12260;

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 24 Abs 5 AbgRG ist es gleichgültig, aus welchen Quellen sich die Erkenntnis der Aufsichtsbehörde, daß der frühere Bescheid fehlerhaft war, herleitet.Für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 24, Absatz 5, AbgRG ist es gleichgültig, aus welchen Quellen sich die Erkenntnis der Aufsichtsbehörde, daß der frühere Bescheid fehlerhaft war, herleitet.

*

E 27.9.1957, 1702/55 #1 VwSlg 1702 F/1957;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955001702.X01

Im RIS seit

27.09.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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