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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §230 Abs7;Beachte
y14409;Rechtssatz
Wenn die Steuerbehörde feststellt, daß der Steuerpflichtige keine Vorsorge für die Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen trifft und sein Einkommen restlos verbraucht, ist sie zum Widerruf von Zahlungserleichterungen und zur Erlassung eines Vollstreckungsbescheides sowie unter Umständen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages berechtigt. Auf die Frage, ob die Steuerpflicht zu Recht besteht, braucht die Behörde im Vollstreckungsverfahren oder Sicherstellungsverfahren nicht einzugehen.
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E 18.10.1957, 2331/55 #1 VwSlg 1713 F/1957
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955002331.X01Im RIS seit
18.10.1957