RS Vwgh 1957/12/9 1517/55

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Veröffentlicht am 09.12.1957
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 lita;

Rechtssatz

Ein Bescheid kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 68 Abs 4 lit a ohne Rücksicht darauf für nichtig erklärt werden, ob jemandem durch den Bescheid Rechte erwachsen waren.Ein Bescheid kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 68, Absatz 4, Litera a, ohne Rücksicht darauf für nichtig erklärt werden, ob jemandem durch den Bescheid Rechte erwachsen waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955001517.X02

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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