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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs4 lita;Rechtssatz
Ein Bescheid kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 68 Abs 4 lit a ohne Rücksicht darauf für nichtig erklärt werden, ob jemandem durch den Bescheid Rechte erwachsen waren.Ein Bescheid kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 68, Absatz 4, Litera a, ohne Rücksicht darauf für nichtig erklärt werden, ob jemandem durch den Bescheid Rechte erwachsen waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001517.X02Im RIS seit
03.07.2003