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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein Einspruch gegen den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers der Vorschrift des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG entspricht, haben die gleichen Erwägungen Platz zu greifen, welche im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG, der die vorerwähnte Gesetzesstelle nachgebildet ist, anzustellen wären.Bei der Beurteilung, ob ein Einspruch gegen den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers der Vorschrift des Paragraph 412, Absatz eins, zweiter Satz ASVG entspricht, haben die gleichen Erwägungen Platz zu greifen, welche im Zusammenhang mit der Bestimmung des Paragraph 63, Absatz 3, AVG, der die vorerwähnte Gesetzesstelle nachgebildet ist, anzustellen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1957000810.X01Im RIS seit
18.12.1957