RS Vwgh 1957/12/20 0171/56

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Veröffentlicht am 20.12.1957
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Schätzung der Umsätze nach dem Wareneinsatz und einem durchschnittlichen Rohaufschlag muß die Finanzbehörde auch den Anteil der Waren ungefähr gleicher Aufschlagklasse am gesamten Wareneinsatz

berücksichtigen und es darf dabei auch nicht allein von der Zusammensetzung des Warenlagers an einem bestimmten Stichtag ausgegangen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1956000171.X01

Im RIS seit

20.12.1957

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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