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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Bei der Schätzung der Umsätze nach dem Wareneinsatz und einem durchschnittlichen Rohaufschlag muß die Finanzbehörde auch den Anteil der Waren ungefähr gleicher Aufschlagklasse am gesamten Wareneinsatz
berücksichtigen und es darf dabei auch nicht allein von der Zusammensetzung des Warenlagers an einem bestimmten Stichtag ausgegangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1956000171.X01Im RIS seit
20.12.1957Zuletzt aktualisiert am
20.04.2016