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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Eignung als Bevollmächtigte kommt im Hinblick auf das Erfordernis der Eigenberechtigung nur physischen Einzelpersonen, keineswegs auch Behörden als solchen zu.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische Person Vertretungsbefugter physische Person EigenberechtigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955002958.X01Im RIS seit
09.01.1958Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019