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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §135 Abs1;Beachte
y14059;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Ehegattin des Steuerpflichtigen seit Jahren an einer schweren Nervenerkrankung leidet, läßt für sich allein eine verspätete Einbringung der Steuererklärung nicht entschuldbar erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1956002296.X02Im RIS seit
10.01.1958