RS Vwgh 1958/1/17 3532/54

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Veröffentlicht am 17.01.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15282;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde im Beschwerdefall berechtigt war, Umsatz und Gewinn durch Schätzung zu ermitteln (betrifft eine Modewarenerzeugung, Strickwarenerzeugung und Wirkwarenerzeugung).

*

E 17.1.1958, 3532/54 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1954003532.X01

Im RIS seit

17.01.1958
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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