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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z5;Beachte
y14590;Rechtssatz
Ein wesentliches Erfordernis für eine ordnungsmäßige Buchführung ist eine entsprechende Belegbarkeit der Buchungen. Fehlt es daran, dann fehlt der Buchführung die Beweiskraft, auch wenn ihr Rechnungswerk keine Fehler zeigt und in sich ausgeglichen ist.
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E 31.1.1958, 0750/54 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1954000750.X02Im RIS seit
31.01.1958