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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs4;Beachte
y15106;Rechtssatz
Es ist eine neuerliche Einvernahme des Beschuldigten nicht erforderlich, wenn die Berufungsbehörde im Bereich des dem Beschuldigten vorgehaltenen Ermittlungsergebnisses lediglich den Gesichtspunkt wechselt, von dem aus sie zur Annahme des bereits von der ersten Instanz angenommenen tatbildmäßigen Sachverhaltes gelangt.
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E 17.2.1958, 0068/57 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957000068.X01Im RIS seit
17.02.1958