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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §108 Abs4;Rechtssatz
Wird innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Antrag auf deren Verlängerung zur Post gegeben, dann hemmt dieser Antrag den Ablauf der Rechtsmittelfrist, wenn auch der Antrag bei der Behörde erst nach Ablauf eines Monates seit Zustellung des Bescheides einlangt. Wird das Rechtsmittel in der Folge eingebracht, bevor noch über den Antrag auf Fristverlängerung entschieden worden ist, dann ist das Rechtsmittel rechtzeitig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001020.X01Im RIS seit
21.02.1958Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019