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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Führt ein Unternehmer mehrere wirtschaftlich voneinander völlig verschiedene Betriebe und führt er auch über jeden der mehreren Betriebe getrennte Bücher, wickelt er aber die Bargeldbewegung über eine von ihm persönlich geführte Kasse ab und entnimmt er auf diese Weise dem einen Betrieb Gelder, die er dem anderen zuführt, ohne diese als Entnahmen und Einlagen bei den betreffenden Betrieben zu verbuchen, dann berechtigt dies die Behörde zur Schätzung der Betriebsergebnisse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001129.X01Im RIS seit
07.03.1958Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019