RS Vwgh 1958/3/12 1554/57

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Veröffentlicht am 12.03.1958
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Erbe den ererbten Gesellschaftsanteil an eine andere Person veräußert und von dieser auch eine Vergütung für den Firmenwert erhalten hat, berechtigt für sich allein die Finanzbehörde nicht, bei der Erbschaftsbesteuerung einen Firmenwert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis E 28.2.1951, 2157/50, VwSlg 349 F/1951 und E 10.3.1954, 2548/53, VwSlg 904 F/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957001554.X01

Im RIS seit

12.03.1958

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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