RS Vwgh 1958/3/28 3044/55

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Veröffentlicht am 28.03.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §19;
  1. BAO § 19 heute
  2. BAO § 19 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3006/55 E 28. März 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Ist ein Abgabenbescheid (hier Vermögensabgabenbescheid) vor Ableben des Erblassers an diesen ergangen und in Rechtskraft erwachsen, dann ist der Erbe an die Rechtskraft gebunden und tritt als Selbstschuldner in die Pflichten des Erblassers ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1955003044.X01

Im RIS seit

28.03.1958
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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