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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3006/55 E 28. März 1958 RS 1Stammrechtssatz
Ist ein Abgabenbescheid (hier Vermögensabgabenbescheid) vor Ableben des Erblassers an diesen ergangen und in Rechtskraft erwachsen, dann ist der Erbe an die Rechtskraft gebunden und tritt als Selbstschuldner in die Pflichten des Erblassers ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955003044.X01Im RIS seit
28.03.1958