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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §153 Abs3;Rechtssatz
Aus der Bestimmung des § 153 Abs 3 ASVG kann kein Anspruch auf ein Tätigwerden der Aufsichtsbehörde abgeleitet werden. (daher: keine Berechtigung zur Erhebung eines Säumnisbeschwerde)Aus der Bestimmung des Paragraph 153, Absatz 3, ASVG kann kein Anspruch auf ein Tätigwerden der Aufsichtsbehörde abgeleitet werden. (daher: keine Berechtigung zur Erhebung eines Säumnisbeschwerde)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1958000174.X01Im RIS seit
10.12.2003Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017