RS Vwgh 1958/4/16 2460/55

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Veröffentlicht am 16.04.1958
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bedarf muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden. Demnach kann der Wunsch einzelner Personen oder Personengruppen nach der Erbringung gewisser Leistungen durch eine bestimmte Person der Nachfrage nach Leistungen des betreffenden Gewerbes nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 12.2.1958, 1555/55).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1955002460.X01

Im RIS seit

07.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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