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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §14 Abs3;Rechtssatz
Ist im Kaufvertrag über ein Grundstück die Abstattung des Kaufpreises unverzinslich in langjährigen Ratenzahlungen vorgesehen, dann ist die Grunderwerbssteuer gleichwohl vom vollen Kaufpreis ohne Abzug von Zwischenzinsen zu entrichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955002528.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.04.2019