RS Vwgh 1958/5/16 2319/56

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Veröffentlicht am 16.05.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y16691;

Rechtssatz

Die Nichtverbuchung von Wareneinkäufen und Warenverkäufen berechtigt die Behörde, nicht nur den verkürzten Entgeltbetrag, sondern auch einen Sicherheitszuschlag dem Umsatz und Gewinn hinzuzurechnen.

*

E 16.5.1958, 2319/56 #3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1956002319.X03

Im RIS seit

16.05.1958
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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