RS Vwgh 1958/5/30 0178/57

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Veröffentlicht am 30.05.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15287;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde im Beschwerdefall zu Recht die Buchführung verwerfen und zur Schätzung schreiten durfte.

*

E 30.5.1958, 178/57 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957000178.X01

Im RIS seit

30.05.1958
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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