RS Vwgh 1958/7/4 0868/55

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Veröffentlicht am 04.07.1958
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Autotaxiunternehmer sind zwar zur Durchführung von Ausflugsfahrten unter Einzelvergebung der Sitzplätze, nicht aber zur Durchführung von Gesellschaftsfahrten berechtigt. Zur Frage des Lokalbedarfes nach einem Autotaxiunternehmen in einer Landgemeinde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1955000868.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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