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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §77 Abs1 Z1;Rechtssatz
Besteht das steuerpflichtige Vermögen ganz oder teilweise aus kapitalisierten Rentenbezugsrechten, dann können bei der Bemessung der Vermögensteuer Einkommensteuerbeträge, die auf erst künftig zu erbringende Rentenbeträge entfallen, nicht abgezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957002082.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019