RS Vwgh 1958/9/19 1479/57

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Veröffentlicht am 19.09.1958
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

y6030;

Rechtssatz

Wenn Werbungskosten auf Grund der vom Steuerpflichtigen erbrachten NACHWEISUNGEN nicht einwandfrei zu ermitteln sind, können sie im Wege der SCHÄTZUNG ermittelt werden (im Beschwerdefall Autobetriebskosten).

*

E 19.9.1958, 1479/57 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957001479.X01

Im RIS seit

19.09.1958
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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