RS Vwgh 1958/9/19 0226/55

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Veröffentlicht am 19.09.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14088;

Rechtssatz

Vermag ein Steuerpflichtiger, der für Zwecke der Vermögensteuer die Berücksichtigung von Darlehensschulden verlangt hat, jedoch das Bestehen dieser Schulden mangels schriftlicher Abmachungen nicht nachzuweisen, ersucht er jedoch, den im Inland geführten Vermögensteuerakt seines Gläubigers, aus dem diese Schuld erweislich sei, herbeizuschaffen, so ist das Finanzamt im Rahmen seiner Verpflichtung, Angaben des Steuerpflichtigen auch zu dessen Gunsten zu prüfen, verpflichtet, diesen Akt beizuschaffen.

*

E 19.9.1958, 226/55 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1955000226.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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