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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs3;Beachte
y14088;Rechtssatz
Vermag ein Steuerpflichtiger, der für Zwecke der Vermögensteuer die Berücksichtigung von Darlehensschulden verlangt hat, jedoch das Bestehen dieser Schulden mangels schriftlicher Abmachungen nicht nachzuweisen, ersucht er jedoch, den im Inland geführten Vermögensteuerakt seines Gläubigers, aus dem diese Schuld erweislich sei, herbeizuschaffen, so ist das Finanzamt im Rahmen seiner Verpflichtung, Angaben des Steuerpflichtigen auch zu dessen Gunsten zu prüfen, verpflichtet, diesen Akt beizuschaffen.
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E 19.9.1958, 226/55 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955000226.X02Im RIS seit
14.01.2002