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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/05/0028 2004/05/0030 2004/05/0029Rechtssatz
Die Erfüllungsfrist kann gesondert angefochten werden, sodass der Auftrag allein in Rechtskraft erwächst (Hengstschläger/Leeb, AVG § 59, Rz. 61). (Im Beschwerdefall kann der Berufung des Viertbeschwerdeführers und der Fünftbeschwerdeführerin eine solche Beschränkung allerdings nicht entnommen werden.)
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050027.X04Im RIS seit
28.07.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008