RS Vwgh 1958/9/26 2479/57

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Veröffentlicht am 26.09.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15291;

Rechtssatz

Denkfehler der Behörde bei Durchführung einer Gewinnschätzung; der Gewinn war mit einem Prozentsatz des Umsatzes angenommen worden, aus diesem jedoch waren Durchlaufposten nicht ausgeschieden worden.

*

E 26.9.1958, 2479/57 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957002479.X01

Im RIS seit

26.09.1958
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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