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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §235 Abs1;Beachte
y14382;Rechtssatz
Die Löschung von Amts wegen ist ein Vorgang, mit dem allein ein öffentliches Interesse von der Behörde wahrgenommen werden soll. Dem betroffenen Steuerpflichtigen steht daher kein Rechtsanspruch auf die Löschung zu.
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E 10.10.1958, 2127/57 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957002127.X01Im RIS seit
10.10.1958