RS Vwgh 1958/10/10 2127/57

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Veröffentlicht am 10.10.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14382;

Rechtssatz

Die Löschung von Amts wegen ist ein Vorgang, mit dem allein ein öffentliches Interesse von der Behörde wahrgenommen werden soll. Dem betroffenen Steuerpflichtigen steht daher kein Rechtsanspruch auf die Löschung zu.

*

E 10.10.1958, 2127/57 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957002127.X01

Im RIS seit

10.10.1958
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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