RS Vwgh 1958/10/10 1920/57

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Veröffentlicht am 10.10.1958
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;
ErbStG §3 Abs4;

Rechtssatz

Bedingt sich ein Landwirt bei der Gutsübergabe vom Übernehmer (seinem Sohn) Auszahlungen an dessen weichende Geschwister aus, dann wird die Schenkungssteuerpflicht dieser Zuwendung nicht dadurch ausgeschlossen, daß die weichenden Geschwister im landwirtschaftlichen Betriebe ihres Vaters, des Übergebers, ohne besondere Entlohnung Dienste auf familienhafter Grundlage geleistet haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957001920.X01

Im RIS seit

10.10.1958

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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