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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Bedingt sich ein Landwirt bei der Gutsübergabe vom Übernehmer (seinem Sohn) Auszahlungen an dessen weichende Geschwister aus, dann wird die Schenkungssteuerpflicht dieser Zuwendung nicht dadurch ausgeschlossen, daß die weichenden Geschwister im landwirtschaftlichen Betriebe ihres Vaters, des Übergebers, ohne besondere Entlohnung Dienste auf familienhafter Grundlage geleistet haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001920.X01Im RIS seit
10.10.1958Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019