RS Vwgh 1958/10/10 1639/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1958
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §94 Abs6;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972
  1. KOVG 1957 § 94 heute
  2. KOVG 1957 § 94 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2013
  3. KOVG 1957 § 94 gültig von 01.07.1994 bis 31.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 150/2002
  4. KOVG 1957 § 94 gültig von 01.06.1984 bis 30.06.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Die Grundsätze über die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges gelten auch in Fällen, wo die Wissenschaft noch keine sicheren Urteile abzugeben imstande ist oder überhaupt erklären muß, daß ein Wissen in dieser Frage noch nicht erreicht sei (hier: Entstehung von Krebsleiden). Etwas Gegenteiliges geht auch aus § 94 Abs 6 KOVG nicht hervor.Die Grundsätze über die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges gelten auch in Fällen, wo die Wissenschaft noch keine sicheren Urteile abzugeben imstande ist oder überhaupt erklären muß, daß ein Wissen in dieser Frage noch nicht erreicht sei (hier: Entstehung von Krebsleiden). Etwas Gegenteiliges geht auch aus Paragraph 94, Absatz 6, KOVG nicht hervor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1955001639.X01

Im RIS seit

18.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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