RS Vwgh 2006/6/27 2005/06/0366

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2006
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Index

10/10 Datenschutz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DSG 2000 §40 Abs4;

Rechtssatz

Die Datenschutzkommission hat die Leistungsbegehren des Beschwerdeführers abgewiesen (der im Verwaltungsverfahren belangten Behörde die begehrte Löschung aufzutragen). Gegenüber Auftraggebern des öffentlichen Rechts ist ein solcher Leistungsauftrag im DSG 2000 nicht vorgesehen, spricht doch § 40 Abs. 4 DSG 2000 lediglich von einer "Feststellung".

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060366.X02

Im RIS seit

25.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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