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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Da dem Abgabenverfahren ein der Zivilprozeßordnung nachgebildetes Unmittelbarkeitsprinzip fremd ist, ist die veranlagende Stelle eines Finanzamtes nicht daran gehindert, Ergebnisse einer im Zuge eines Steuerfahndungsverfahrens durchgeführten Prüfung des Betriebes im Wege einer Wiederaufnahme für die Steuerbemessung zu verwerten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955003039.X02Im RIS seit
17.10.1958Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019