RS Vwgh 1958/10/21 1609/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1958
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung berührt nicht die Rechtmäßigkeit eines Bescheides.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1955001609.X02

Im RIS seit

23.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten