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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgRG 1949 §40 Abs1 Z3;Beachte
Besprechung in: Blümlich, EStG, 05te Auflage, S 501;Rechtssatz
Von Befangenheit nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen kann in der Regel immer nur in bezug auf eine bestimmte zu entscheidende Rechtssache, nicht aber generell wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Beruf gesprochen werden (Hinweis: Im Beschwerdefall war ein Finanzbeamter des Dienststandes als von der Arbeiterkammer entsendetes Mitglied eines Berufungssenates tätig geworden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1956000842.X01Im RIS seit
07.11.1958Zuletzt aktualisiert am
12.04.2019