Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Sich nicht auf die selbständige Beurteilung medizinischer Fragen beschränkende Einwände der Partei gegen ein ärztliches Sachverständigengutachten erfordern ein Eingehen auf die Sache.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Gutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955000849.X02Im RIS seit
04.04.2001