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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §10 Abs2 lita impl;Rechtssatz
Die Zusicherung eines Mitgliedes der Landesregierung, von einer Unterbehörde verhängte Geldstrafe werde nicht vollstreckt werden, bedeutet keinen rechtswirksamen Verzicht auf die Vollstreckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001264.X01Im RIS seit
18.08.2015Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015