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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
y13820; yk16063Rechtssatz
Enthält ein Einspruchsbescheid keine oder eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsmittelbelehrung, so wird die Frist, innerhalb der der Antrag auf Entscheidung der Berufungsbehörde zu stellen ist, nicht in Lauf gesetzt.
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B 5.12.1958, 147/57 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957000147.X01Im RIS seit
05.12.1958